GMV und die Sicherheit

Seit jeher investiert GMV mit Überzeugung in die Sicherheit von Aufzügen und hat sich auch in diesem Sinn stets für eine Sensibilisierung bei Aufzugsunternehmen und deren Verbänden, bei den Benannten Stellen und Hausverwaltern eingesetzt.

Heutzutage bedeutet Vertrauen in die Sicherheit mindestens drei Dinge:

  1. Daran arbeiten, dass bestehende Aufzüge genauso sicher werden, wie die Praxis und die Gesetzgebung es für neue Anlagen vorsehen und für richtig erachten.
  2. Die Sicherheit sollte bei der Installierung eigener Anlagen an erster Stelle stehen.
  3. Aufzüge sollen unter Berücksichtigung des Grades der seismischen Gefährdung entworfen, entwickelt und hergestellt werden.

Aus diesen Gründen

  1. setzt sich GMV mit Nachdruck für die Sicherung der bestehenden hydraulischen Aufzüge ein, das heißt, dass durch Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen zumindest solche Sicherheitsstandards übernommen werden, wie sie in elektrischen Aufzügen vorhanden sind.

Dies garantiert die Unversehrtheit der Benutzer und eine Beruhigung für diejenigen, die rechtlich für die Sicherheit von Aufzügen verantwortlich sind, nämlich der Eigentümer/Betreiber, der Hausverwalter, die mit den wiederkehrenden Überprüfungen betrauten Benannten Stellen, das Aufzugsunternehmen und der Hersteller.

Hydraulische Anlagen wurden hinsichtlich ihrer Sicherheit aufgrund der Gesetzesänderung A3 aktualisiert, dies gilt jedoch nur für neue Aufzugsanlagen.

Die Richtlinie 81.80 vom Juni 2016 des CEN (Europäisches Komitee für Normung) legt fest, dass diese Sicherheitsnormen auch auf bestehende Anlagen ausgedehnt werden und betont das hohe Risiko einer unkontrollierten Kabinenbewegung mit offenen Türen.

Es ist also auch Aufgabe des Wartungsunternehmens, dieser Vorschrift nachzukommen, da es für eventuelle Unfälle verantwortlich gemacht werden kann.

GMV sieht es als seine Pflicht an, seine Kunden über dieses Thema zu informieren und es allen Interessierten stärker ins Bewusstsein zu rücken.  Aus diesem Grund hat GMV bereits in der Vergangenheit Trainingseinheiten für Aufzugsinstallateure, Prüfer der Notifizierten Stellen und für Hausverwalter organisiert und plant dies auch für die Zukunft.

Darüber hinaus verfügt GMV über geeignete Produkte, um diesen Bedarf zu erschwinglichen Preisen zu decken.

  1. Die Sicherheit steht für GMV bei der Realisierung eigener Anlagen an erster Stelle.

Aus diesem Grund realisiert GMV seine eigenen Anlagen auch in den MRC-Versionen (Machine Room Cabinet), was als Top in puncto  Sicherheit gelten kann.

Auf der anderen Seite wurde die sog. MRL-Version (Machine Room Less) entwickelt, für die es heute eine größere Nachfrage gibt.

  1. GMV verfügt über beide Versionen, sowohl bei den Fluitronic als auch bei den elektrisch betriebenen Aufzügen und bei den Home Lifts. Bei den MRL-Anlagen sind Antrieb und Steuerung im Fahrschacht positioniert, während bei MRC-Anlagen dafür ein Schaltschrank außerhalb, in der Nähe des Aufzugs vorgesehen ist.

Die MRL-Anlagen sind aus architektonischer Sicht praktischer und zweckmäßiger, wir empfehlen diese jedoch nur ungern, da sie bezüglich der Wartungsarbeiten, der Sicherheit des Wartungspersonals und der Benutzer den großen Nachteil haben, dass viele Maßnahmen und Eingriffe im Innern des Fahrschachts oder auf dem Kabinendach stattfinden müssen, was sich oft als äußerst schwierig, wenn nicht sogar gefährlich gestaltet, um nicht zu sprechen von den erheblichen Mehrkosten der Wartungsarbeiten.

Es ist GMV gelungen, die Maße des Schaltschrankes sehr begrenzt zu halten (z.B. Länge 450 x Tiefe 300 x Höhe 2000 mm beim Green Lift® Fluitronic), in dem die komplette Steuerung der Anlage Platz findet. Er kann irgendwo im Gebäude in Schachtnähe angebracht werden, auch neben der Aufzugstür, was natürlich die Kontroll- und  Wartungsarbeiten der Anlage erheblich vereinfacht, vor allem aber ist höchste Sicherheit garantiert.

  1. GMV verfügt über den erdbebensicheren Green Lift® Fluitronic 81.77 Aufzug, der der Richtlinie EN 81.77 entspricht. Diese sieht vor, dass der Aufzug entworfen, geplant und hergestellt wird unter Berücksichtigung des Grades der seismischen Gefährdung im Installationsgebiet. Die Norm wurde im ersten Abschnitt des Jahres 2014 harmonisiert.

Es bleibt dem gesunden Menschenverstand überlassen, Aufzüge entsprechend der Norm EN 81.77 in Erdbeben gefährdeten Gebieten zu installieren, wenn bereits für den Bau neuer Gebäude das seismische Risiko berücksichtigt wurde,  

denn es schließt die Möglichkeit aus, dass Aufzüge nach einem Erdbeben nicht mehr benutzbar sind, obwohl die Gebäude selbst noch stehen.

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